Jahresabschluss

Für kleine und mittlere Unternehmen und Freiberufler

Banken und Finanzbehörden verlangen von den Unternehmen jährlich die Einreichung von Jahresabschlüssen in unterschiedlicher Form. Von der Einnahme-Überschussrechnung für kleine Unternehmen oder Freiberufler bis hin zur Bilanz mit Erläuterungsberichten erstellen wir Jahresabschlüsse, deren Daten entweder aus der bei uns gefertigten Buchführung kommen oder aus den Im-Haus-Buchführungen der Unternehmen selbst stammen.

Dank ausgefeilter Schnittstellen ist es möglich, nahezu jede Fremdbuchhaltung in die Rechnungswesen-Programme der DATEV zu konvertieren und mit diesen Daten den Jahresabschluss zu erstellen.

Finanzbuchführung

Digitale Belege

Durch den Einsatz modernster Software eröffnen sich völlig neue Möglichkeiten des Belegbuchens. Eingescannte Dokumente werden durch Texterkennungs- und Lernprogramme weitgehend ebenso automatisiert verbucht wie auch elektronisch übermittelte Zahlungsdaten. Die Übertragungswege dafür befinden sich in einem abgeschotteten System und bieten den bestmöglichen Schutz vor Phishing und ähnlichem.

Wir buchen Ihre Belege

Die altbewährte Buchhaltung mit am Schreibtisch vorliegenden Belegen wird selbstverständlich genauso nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung erfasst und bearbeitet. 

Sie wollen buchen?

Kein Problem. Wir stellen Software zur Verfügung, die Sie von der DATEV, der Genossenschaft der steuerberatenden Berufe, erhalten. Diese kann am EDV-System in Ihrem Betrieb eingesetzt werden oder Sie erfassen die Geschäftsvorfälle online über gesicherte Verbindungen. Auch für Sie gibt es maßgeschneiderte Lösungen!

Buchen Sie bereits mit einem eigenen System, können die Daten in den meisten Fällen über eine Datev–Schnittstelle unproblematisch eingespielt und weiter bearbeitet werden.

Lohnbuchführung

Von A wie Arbeitsbescheinigung bis Z wie Zusatzversorgungskasse

 

Bei vielen Kollegen wird die Personalwirtschaft lediglich „nebenbei so mitgemacht“. Welche Risiken diese Einstellung mit sich bringt, zeigt sich oft genug bei von den Institutionen durchgeführten Außenprüfungen. Die Erstellung der Lohnabrechnung zählt mit den ganzen dazu gehörenden Arbeiten zu den kompliziertesten Aufgaben, die ein Steuerberater erledigen kann. Es istkeineswegs so, dass eine Lohn- und Gehaltsabrechnung mit einem Knopfdruck erledigt ist. Dazu gehört mehr Know-how als man denkt. Ich biete diese Leistung daher auch als einzelnen Auftrag an, d.h. ohne weitere Mandantenaufträge. Dies ist interessant für größere Unternehmen, die ihr Rechnungswesen im eigenen Haus bearbeiten, den Lohn aber aus Diskretionsgründen auslagern möchten.

Von Gehalt bis Baulohn…

Von der Berechnung von Zeit- und Festlöhnen sowie Gehältern bis hin zur komplexen Baulohnabrechnung können Sie meine Mitarbeiter kompetent entlastenSie nehmen kontinuierlich an Schulungen teil und sind damit (lohn)steuer- und sozialversicherungsrechtlich auf dem neuesten Stand.

Die Außenprüfungen der Sozialversicherungsträger oder der Finanzverwaltung können generell bei mir im Haus stattfinden, auch wenn Ihre Lohnbuchhaltung in Ihren betrieblichen Räumen erledigt wird. Kein Prüfer oder keine Prüferin muss Ihren geregelten Tagesabluf behindern.

Anlagenbuchführung

Für aussagekräftige Auswertungen

  • Haben Sie umfangreiches Inventar in Ihrem Betrieb?
  • Möchten Sie wissen, wann ein Wirtschaftsgut das Ende seiner Nutzungsdauer erreicht hat oder wann es Zeit für eine Neuanschaffung ist

 

Abschreibungswerte richtig ausweisen

Bei vielen Finanzbuchhaltungen erfolgt die Erfassung der Anlagegüter in die Abschreibungslisten erst bei der Erstellung des Jahresabschlusses mit der Folge, dass in den betriebswirtschaftlichen Auswertungen unter Umständen falsche oder gar keine Abschreibungswerte ausgewiesen werden und damit auch ein ungenaues vorläufiges, unterjähriges Jahresergebnis. Die parallele Führung der Anlagenbuchhaltung ist notwendig, um aussagekräftige Auswertungen zu erhalten!